Projektbeschreibung:

Die Gemeinde Amstetten möchte den Eigentümern des landwirtschaftlichen Betriebs eine ergänzende Bebauung mit einem Einfamilienhaus in zweiter Reihe ermöglichen. Dem entgegenstand, dass das Vorhaben im Außenbereich liegt, dort aber eine weitere Betriebsleiterwohnung nicht genehmigt werden konnte. Ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB war wegen der Immissionen aus der Umgebung nicht möglich.

Durch die gut abgestimmte Ausgleichsflächen mit Pflanzgeboten für weitere Obstbäume integriert sich das Vorhaben gut in den vorhandenen Obstbaumgürtel und deckt sich mit den Wünschen des Bauherren für die Gestaltung seines erweiterten Gartens mit Fernsicht, Obstbäumen und Rinderweide. Durch diese gestalterisches Ausformulierung des Ortsrandes wird eine gute Einbettung des Dorfes Schalkstetten in die freie Landschaft der schwäbischen Alb langfristig gesichert.

Einbeziehungssatzung

„Schalkstetten-Talstraße“ in Amstetten

Einstufiges Verfahren nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

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Auftraggeber: Privat

Bearbeitungszeitraum: 11/2019 bis 05/2020

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Fläche: rund 0,5 ha