• Ortslinienplan nach Württembergischer Bauordnung

Projektbeschreibung:

Das Flurstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist bereits vollständig erschlossen, d.h. normalerweise gäbe es nach § 34 BauGB Baurecht. Allerdings steht dem ein bereits über 60 Jahre alter Baulinienplan entgegen, der hier eine Bauverbotszone festsetzt.

Die Stadt Balingen will für eine planvolle moderate Wohnbebauung das Baurecht schaffen. Eine städtebauliche gewünschte, maßgeschneiderte Nachverdichtung wird nun in die sensible Nachbarschaft der Landhaussiedlung eingepasst. Die bestehende Bepflanzung im Blockinnenbereich mit Obstbäumen wird gezielt durch ein konzentriertes Bauverbot im rückwärtigen Teil geschützt und fürs Quartier als Grünraum erhalten. Die Vorgartenzone wird über ein Pflanzgebot gestalterisch gesichert. Die festgesetzte Firstrichtung greift den gründerzeitlichen Gebäudebestand wieder auf, so dass auch der von Vorgärten und klaren Raumkanten geprägte Straßenraum stimmig ergänzt wird.

Der Gemeinderat hat am 19.12.2023 einstimmig den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Bebauungsplan der Innenentwicklung
mit örtlichen Bauvorschriften

„Remsstraße Flurstück 2051“

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

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Auftraggeber: Stadt Balingen

Bearbeitungszeitraum: seit Juli 2023

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Fläche: rund 0,1 ha